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BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Bestimmung zum Vermächtnis im Testament; Beschränkung des Restgeldvermächtnisses; Anforderungen an eine rechtmäßige Testamentsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kelheim - VI 2066/97
- AG Traunstein - 7 VI 349/96
- LG Regensburg - 5 T 420/98
- LG Traunstein - 4 T 178/9 9
- LG Traunstein, 04.05.1999 - 4 T 178/99
- BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99
- BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 64/00
- BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00
- BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1053 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung; …
Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99
a) Auch wenn man - wie das Landgericht - davon ausgeht, daß in der Person des Testamentsvollstreckers ein wichtiger Grund i.S. des § 2227 Abs. 1 BGB vorliegt, können überwiegende Gründe für das Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/1-04;… Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2227 Rn. 9). - OLG Hamm, 21.10.1993 - 15 W 195/93
Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99
Dabei sind die Interessen der Beteiligten und der mutmaßliche Wille des Erblassers sachgerecht abzuwägen (OLG Hamm FamRZ 1994, 1419 ;… Staudinger/Reimann BGB 13. Bearb. § 2227 Rn. 32).
- BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 64/00
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verweigerung der Erfüllung eines …
Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 mit Beschluss vom 7.12.1999 (Az. 1Z BR 105/99) aufgehoben und die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. - BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00
Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 mit Beschluß vom 7.12.1999 (Az. 1Z BR 105/99) aufgehoben und die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.