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   BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99   

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https://dejure.org/1999,7458
BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99 (https://dejure.org/1999,7458)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 1Z BR 105/99 (https://dejure.org/1999,7458)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 1Z BR 105/99 (https://dejure.org/1999,7458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Bestimmung zum Vermächtnis im Testament; Beschränkung des Restgeldvermächtnisses; Anforderungen an eine rechtmäßige Testamentsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227; FGG § 12
    Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1053 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99
    a) Auch wenn man - wie das Landgericht - davon ausgeht, daß in der Person des Testamentsvollstreckers ein wichtiger Grund i.S. des § 2227 Abs. 1 BGB vorliegt, können überwiegende Gründe für das Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/1-04; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2227 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 21.10.1993 - 15 W 195/93
    Auszug aus BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99
    Dabei sind die Interessen der Beteiligten und der mutmaßliche Wille des Erblassers sachgerecht abzuwägen (OLG Hamm FamRZ 1994, 1419 ; Staudinger/Reimann BGB 13. Bearb. § 2227 Rn. 32).
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 64/00

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Verweigerung der Erfüllung eines

    Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 mit Beschluss vom 7.12.1999 (Az. 1Z BR 105/99) aufgehoben und die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 65/00

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 mit Beschluß vom 7.12.1999 (Az. 1Z BR 105/99) aufgehoben und die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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